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29. Juni 2010 abgelaufen

Außenspiegel-Flagge Deutschland für die WM 2010 bei 24Limit nur 4,98 Euro inklusive Versand (UPDATE)

Außenspiegelflagge Deutschland

Bei Ebay gingen die Außenspiegelflaggen weg wie warme Semmeln, jetzt hat sie 24Limit für 4,98 Euro versandkostenfrei.

Über ein Dekra-Prüfsiegel ist allerdings, anders als beim Ebay WOW, dieses Mal leider nichts bekannt.


Update vom 21. Juni 2010:

Ein Paar Außenspiegel-Flaggen mit Deutschland-Motiv gibt es als Ebay WOW vom 22. Juni 2010 (Dienstag) für nur 4,99 Euro inklusive Versand. Schnell genug bestellt, reicht es mit der Lieferung vielleicht ja noch zum "Endspiel" gegen Ghana.

Diese Überzüge für die Außenspiegel sind von der DEKRA für den deutschen Straßenverkehr zugelassen.

Andere Händler verlangen mindestens 8,95 Euro. Bestellt ihr bei Ebay, spart ihr rund 44 Prozent.


Ursprünglicher Artikel vom 15. Juni 2010:

Waren es bei der WM 2006 die flatternden Autofahnen, ist es nun bei der WM 2010 in Südafrika die Außenspiegel-Flagge mit den Farben von Deutschland, die schon so manchen Pkw-Spiegel im Land ziert. Bei Ebay bekommt ihr ein Paar Autospiegel-Fahnen mit Deutschland-Motiv zum Preis von nur 6,44 Euro inklusive Versand.

Sollte diese Angebot ausverkauft sein, findet ihr hier weitere Ebay-Angebote.

Zum Vergleich: Bei Amazon gibt es das Paar für 6,99 Euro, dann kommen aber noch 3 Euro Versand hinzu (9,99 Euro). Plant ihr ohnehin einen größeren Einkauf bei Amazon und kommt dann über 20 Euro, wird das Ganze versandkostenfrei geliefert.

Andere Händler verlangen mindestens 9,24 Euro. Bestellt ihr bei Ebay, spart ihr rund 30 Prozent.

Details:

Einschätzung:

Die Spiegelfahne ist DER Trendartikel der Fußball-WM 2010. Ob als Gag oder um Flagge zu zeigen: Die Außenspiegelflagge ist Kult. Ob man beim anonymen Ebay-Händler zuschlägt oder doch lieber das "Markenmodell" von MFLAX bei Amazon - Hauptsache, Jogi Löws Jungs kommen weit ...

Euer David

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Preis-Info: Straßenpreis: ............ 8,39€ Schnäppchenpreis: ... 4,98€ Ersparnis: 41%
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Kommentare (Kommentar schreiben)
Avatar für Gast
22. Juni 2010 - 17:18 mein Name ist Hase schrieb:

Wichtige Information vom Verkehrsministerium!

In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich
verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues
System eingeführt um die schlechten Fahrer zu identifizieren.

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr
schlecht benehmen - unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem
Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken,
Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen - Fahnen ausgehändigt. Sie
sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen
unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige
Autofahrer zu identifizieren.

Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen
Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.

Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je
eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende
Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.

Bitte gebt diese Information auch an andere Verkehrsteilnehmer weiter, so dass alle die Bedeutung
dieser Fahnen verstehen.

;-))))
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Avatar für Gast
22. Juni 2010 - 10:49 sara schrieb:

@H3ng5t

H3ng5t schrieb (1. Januar 1970 - 10:41): Bei mir haben die Flaggen von
Bei mir haben die Flaggen von Kaufland (5,99€) nicht mal eine Nacht von Sonntag zu Montag überstanden. Schon waren sie geklaut. Nur asoziale Leute hier in Berlin. Das ist echt so erbärmlich...
du hast recht bei mir haben sie die Fahne abgebrochen obwohl ich in einer ruhigen Seitenstraße parkte mit meinem Auto
das ist echt gemein mache seitdem die Fahne immer ab und wieder ran
die Flaggen für die Seitenspiegel gehen bei mir nicht da ich Blinker in den Spiegel habe daher zwar ein tolle Erfindung aber nicht für neuere modelle
Antworten
Avatar für Gast
22. Juni 2010 - 10:41 H3ng5t schrieb:

Bei mir haben die Flaggen von

Bei mir haben die Flaggen von Kaufland (5,99€) nicht mal eine Nacht von Sonntag zu Montag überstanden. Schon waren sie geklaut. Nur asoziale Leute hier in Berlin. Das ist echt so erbärmlich...
Antworten
Hoffi
22. Juni 2010 - 09:42 Hoffi schrieb:

@sabber was bist du denn für

@sabber was bist du denn für einer, wenns einer macht äffen es alle nach - ist klar - und in den ander ländern wahrscheinlich auch noch, über diese aussage kann man echt nur lachen.
Antworten
Avatar für Gast
21. Juni 2010 - 20:30 sabber schrieb:

Oh Schreck

Oh Schreck, ist ja eine wahre Epidemie auf deutschen Strassen.
Einer fängt mit dem überflüssigen Zeug an, sei es Autofahne, Außenspiegel-Flagge, alle anderen äffen das nach.
Wenn die deutsche Mannschaft frühzeitig ausscheidet, ist das Zeug auch fast über Nacht wieder abgenommen, verschwunden. Lol
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Avatar für Gast
21. Juni 2010 - 17:51 submarine schrieb:

Schnickschnack

kaufen, kaufen, kaufen ... !!!!
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Avatar für crnagora>
21. Juni 2010 - 15:51 crnagora schrieb:

Bischen spät für die WM zumal

Bischen spät für die WM zumal Mittwoch schon die Heimreise droht ;)
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Avatar für Uwu Lena>
21. Juni 2010 - 14:34 Uwu Lena schrieb:

das sind ja auch die billigen

ERNIEausBERLIN schrieb (1. Januar 1970 - 14:30): ?
abgesehen davon ist es ZU TEUER :( bei "nanu-nana" oder in billigläden für 2euro zu haben...
das sind ja auch die billigen die nicht zugelassen sind bei nanu nana... die hier sind ja zugelassen
Antworten
Avatar für ERNIEausBERLIN>
21. Juni 2010 - 14:30 ERNIEausBERLIN schrieb:

?

abgesehen davon ist es ZU TEUER :(
bei "nanu-nana" oder in billigläden für 2euro zu haben...
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Startklar
16. Juni 2010 - 23:34 Startklar schrieb:

§ 49 StVZo und Spiegelblinker

Die Teile sind, was Spiegel mit Seitenblinker angeht, nicht eben unproblematisch ... der Blinker ist abgedeckt und die Polizei kann ggf. schon mal ein paar Punkte dafür 'verleihen', ganz gem.:
 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
 
III. Bau- und Betriebsvorschriften
 
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
 
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
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