UPDATE: Navigationsgerät TomTom für 0 Euro
Feb 25
>> UPDATE 2 <<
Die Aktion ist leider vorbei. Schwab hat die Artikelnummer gesperrt.
Mal sehen ob die Navis ausgeliefert werden. Hoffen wir es :-)
>> UPDATE 2 ENDE <<
>> UPDATE <<
Wie Andreas heraus gefunden hat, ist es über einen Umweg sogar möglich noch den Neukundengutschein über 10 Euro mit dem Code 60120 einzulösen.
Um den Gutschein einlösen zu können müsst ihr noch einen weiteren kostenpflichtigen Artikel im Bestellschein eintragen. Dann könnt ihr während des Bestellprozesses den Gutschein einlösen.
Bevor ihr die Bestellung dann abschickt, den kostenpflichtigen Artikel wieder aus den Warenkorb löschen. Damit spart ihr euch nicht nur die Versandkosten sondern bekommt noch ein Guthaben von 3,05 Euro auf eurem Schwab Kundenkonto.
Danke Andreas!
>> UPDATE ENDE <<
Beim Versandhaus Schwab kann man aktuell ein TomTom Navigationsgerät für 0 Euro bestellen. Ob es sich dabei um einen Systemfehler handelt ist noch nicht raus. Genauso ist unklar um welches TomTom Modell es sich dabei handelt. Es sieht dem TomTom One jedoch sehr ähnlich.
In diesem Fall heißt es: Versuch macht klug.
Um an euer Gratis-Navigationsgerät zu kommen folgt bitte dem Link und klickt oben links auf
| “Bestellnummer direkt eingeben” |
Ihr landet auf einem Online-Bestellschein bei dem ihr die Artikelnummer: 29316796 eingeben könnt.
![]() |
| “Auf den Bestellschein” klicken. |
![]() |
Voilà für einen Versandkostenanteil von 6,95 Euro scheint die Bestellung zu dir zu kommen.
Würde mich freuen, wenn mir Jemand von euch berichtet ob es geklappt hat.
Viel Spaß damit!
Nadine






@Kicsi
Hast Du schon einmal im Supermarkt eingekauft? Was passiert, wenn neben den anderen Einkäufen ein Brot zu 0,49 EUR ausgezeichnet war, der Kassierer aber 1,99 EUR haben will, weil es die Kasse so anzeigt? Richtig, Du entscheidest Dich dann, das Brot nicht zu kaufen (0,49 EUR -> Dein Angebot, Kassierer lehnt ab und gibt ein neues Angebot an Dich über 1,99 EUR ab -> Du lehnst ab -> kein Kaufvertrag über das Brot).
Über das Brot kommt kein Kaufvertrag zustande. Über den Rest – Fleisch, Eier, Kartoffeln, Birnen – besteht Einigkeit und der Kaufvertrag kommt somit wirksam zustande.
Was könnte dir das für deinen Fall sagen?
Ich sehe das anders.
Schwab hat mir ein Angebot unterbreitet 0,- euro für ein Navi, ich habe akzeptiert und bestellt für 0,- Euro.
Nach meiner Meinung ist ein Vertrag entstanden.
Stelle ich demnächst bei Ebay was für einen Euro ein und liefere es nicht ….
Das ist mir zu einfach.
Mein RA prüft das.
Gruß
Stefan N.
Auch ich habe heute dieses Schreiben erhalten. Naja, wäre auch zu schön gewesen.
LOL, der Anwalt wird sich über das leicht verdiente Honorar freuen.
Viel Spaß beim Zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liegen die Kosten für eine Erstberatung bei maximal 190 EUR zzgl. Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer.
Zum bereits genannten Stichwort noch einmal ein Link für Dummies: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
die können viel in ihre AGB`s schreiben aber ich bin der Meinung das ich recht habe und gebe die Sache an meinen Anwalt weiter.Die Adressen die Schwab auf Grund des FEHLERS bekommen hat werden bestimmt nicht gelöscht sondern für weitere Werbe Zwecke genutzt.
Manno hab auch ne absage bekommen :(
Aber wäre auch zu schön gewesen .. wer verschenkt schon navis heutzutage :)
glaubst du ernsthaft das es sich bei Tchibo um einen Fehler gehandelt hat,der sich über Wochen hinzieht? Die Gutschein Aktionen waren auf vielen anderen Seiten im Netz auch bekannt und Tchibo schaut hilflos zu???nicht wirklich
ist jura dein neues hobby?
ist Klugscheissern deins?
du scheinst die Weissheit ja mit mit Eimern in dich reingestoppft zu haben.Kennst die Preise von Anwälten,kennst dich mit Links aus.Bravo
…tja, hab leider auch ne Absage gekriegt, aber ´nen Versuch wars doch allemal wert…
Moin zusammen,
habe gerade Post von Schwab bekommen und bin gespannt ob andere das Nav bekommen:-))
Zitat Kundenbetreuung Schwab:
Bedauerlicherweise wurde auf der Webseite aufgrund eines technischen Fehlers der Preis als kostenlos ausgewiesen.
Rechtlich verhält es sich so, dass alleine aufgrund Ihrer Bestellung bei uns und unserer Bestätigung, das die Bestellung bei uns eingegangen ist, noch kein Vertrag über den Erwerb der in der Anlage..(Navi)… aufgeführten Artikel zustande gekommen ist.
Da es sich sowohl bei der Preisauszeichnung als auch bei der Bestellbestätigung um einen Irrtum handelt, fechten wir diese hiermit vorsorglich an und nehmen von der Lieferung der …. aufgeführten Artikel Abstand.
….
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
@ jupp raffgier
Ich denke, DU bist da nicht mehr ganz auf dem Laufenden, denn, um in deiner Babysprache zu bleiben, damit du es auch sicher verstehst:
Wenn ich ein Angebot inseriere und mir dabei ein Fehler unterläuft, kann ich nicht von den Kunden verlangen darauf einfach zu verzichten, sondern muss dazu stehen!
Tatsache ist: Wenn im Supermarkt etwas billiger ausgezeichnet wurde, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware zu diesem Preis zu verkaufen! Denn er hat ein Angebot unterbreitet und kann nicht so einfach sagen…”Nee, lieber doch nicht!”
Schon mal was davon gehört, das man(n) auch für seine Fehler “gerade stehen” muss?
Beispiel Ebay, als ein Verkäufer sein Haus sogar für den Startbetrag von einem Euro abgeben musste!
Also, du Alleswisser,
Mach dich noch mal richtig schlau…obwohl ich bei dir nicht wirklich glaube,dass das was bringt !
Na…was sagt dir das wohl über dich…?
habe diesen brief heute auch erhalten.leider!!!
denke mal das navi bekommt keiner.
wenn man nur die rechtslage kennen würde könnte man ja dagegen vorgehen.
hatte schon überlegt bei der verbraucherzentrale nachzufragen, wird aber auch nichts bringen.
… bei ebay kommt der Vertrag mit Abgabe des Gebotes des Käufers schon zu stande, bei den Shops erst mit Lieferung der Ware … drum kannst du das auch nur bei ebay einklagen …
@kicsi
die gedanken die du vollziehst sind nicht ganz korrekt. ebay ist schon mal nen anderes system, wenn du dort was kaufst ist das angebot bindet. du musst so oder so verkaufen sofern dir der fehler nicht vor angebotsende aufgefallen ist bzw jemand drauf geboten hat. im supermarkt ist es so aber nicht. falsch ausgestellt muss nicht soo verkauft werden… . ist fakt. geh mal morgen in einen deiner einkaufsläden und fragnach, jeder wird dir dasselbe erzählen. was zum nachdenken für dich: du als kunde gibst dem supermarkt ein angebot! und der supermarkt akzeptiert oder nicht!
Habe mal einen Holzofen bei Ebay ersteigert:
Kaufpreis 700,- Euro
Üblicher Marktwert 1000,- Euro
Da es dem Kunden nicht genut war hat er einfach nicht geliefert.
Nach einer Anzeige und Klage habe ich 300,- Euro bekommen …. die Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert, da ich ja gezwungen war woanders einen Ofen für 1000,- Euro zu kaufen.
Tat mir zwar auch leid für den Verkäufer aber so ist die Rechtssprechung halt.
Gruß
Stefan
Ja, so kenn ich das auch.
Falscher ausgezeichneter Preis im Laden verpflichtet den Verkäufer noch nicht, den Artikel auch zu dem falschen Preis abzugeben. Er kann wegen Irrtums anfechten.
Schade… ;-)
Hallo,
habe gestern auch Post von Schwab bekommen, da ich aber schon einen Teil der Warenlieferung bekommen habe und die Rechnung inkl. Navi bezahlt habe, ist der Vertrag zu stande gekommen. Mit meinem Anliegen beschäftigt sich jetzt die Geschäftsleitung, also nicht klein beigeben. ((-:
Gruß
schakoty
@Kicsi und Tomahawk
Versucht es doch mal mit einem Gasthörerstudium im Bürgerlichen Recht an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät eurer Wahl. Da erklärt man euch auch sicherlich auch ganz geduldig, unter welchen Voraussetzungen ein Kaufvertrag entstehen kann.
Viel Spaß mit euren Anwälten und beim Einklagen vor Gericht. Harharhar! Ich klopfe mir jetzt schon vor Lachen auf die Schenkel. Vermutlich tun das auch die Schwabs, die wegen dem Thema mit kindlichen Flames zugeballert werden.
HARHARHAR
Ich hatte leider Recht.
Schwab gibt Kundendaten weiter zu Werbezwecken.
Nach Aufforderung meine Neukundendaten zu löschen, hat Schwab das zwar bestätigt, allerdings vermekt, daß man Kundendaten zu Marketingzwecken weitergibt und ich mich deshalb auf die Robinsonliste setzen lassen solle, wenn mir das mißfällt.
Wie wäre es mit Post für Schwab in Sachen Werbung?
http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/
Hallo,
ich habe gestern einen Brief erhalten in dem mir die Fa. Schwab mitgeteilt hat, dass der Preis als kostnelos ausgewiesen wurde, auf Grund eines technischen Fehlers und das es sich bei meiner Bestätigungsmail lediglich um die Bestätigung den Eingangs der Bestellung gehandelt hätte. Dies würde aber noch keinen Vertrag über den Erwerb darstellen weshalb sie von der Ware abstand nehmen würden. Leider habe ich auf der Seite
http://www.internetrecht-rostock.de/falsche-preisauszeichnung.htm
ein Urteil gefunden, dass der Fa. Schwab recht gibt. Na ja, es hätte ja auch klappen können.
Habe heute nachricht von schwab bekommen.
habe zwar bestrellt und auch eine bestellbestätigug bekommen,trtzdem liefern die nicht aus , weil das wohl ein irrtum gewesen sei und man vorsorglich die bestellung anfechten wolle.
also schuß in den ofen .
navieleicht beim nächsten mal
Hallo
anscheinend bist du son richtiger klugscheißer, benutzt hier dieses forum um andere zu beleidigen ,
das ist kleinkindhaft
viel spaß , und such dir ein anderes forum
wenn meinst du geier2409???
Habe gestern die Nachricht von Schwab bekommen. Vertrag wurde nicht angenommen. Hilfsweise die Anfechtung wegen Irrtums erklärt. Juristisch wohl nicht zu beanstanden, so dass hier nichts zu machen ist. Das Navigationsgerät scheint man nicht kostenlos zu kriegen.
Vieleicht sollte man sich zusammen tun und gegen Schwab vorgehen. Man könnte das doch auch als Kundenfänger bzw. unlauteren Webbewerb deuten?
Was meint Ihr dazu?
Ich glaube Schwab hat das mit Absicht gemacht um sich Adressen zu erschleichen. Ich halte das genauso wie Ralf für unlauteren Webbewerb.
Hi!
Habe heute folgenden Brief erhalten:
Seite 1: http://img9.imageshack.us/img9/4808/vornepk3.jpg
Seite 2: http://img12.imageshack.us/img12/4055/ruecklc2.jpg
Eigentlich schade :)…
*zu Seite 2:
Hab das nur einmal bestellt, keine Ahnung wieso das zweimal aufgeführt ist^^
Erhielt gestern per Brief die Ablehnung der Lieferung. Es handelte sich um einen technischen Fehler. Rechtlich wäre die 1. Online Bestätigung noch gar keine, sondern nur eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen wäre …
Habe das TomTom bestellt, wurde auch per email bestätigt. Allerdings mit Vorbehalt. Nach einigen Tagen kam ein Brief per Post, dass es sich bei dem Navi um einen Fehler bei den Produktnummern und ein Missverständnis beim Preis von 0,00 Euro gab. Dieser Fehler sei nun von schwab behoben worden. Leider wurde mir mitgeteilt, dass meine Bestellung zu diesem Preis nicht ausgeliefert wird, da sie keine Haftung für diesen Programmierfehler übernehmen. :( schade – aber ein Versuch war es allemal wert…
Viele internette Grüße an alle Sparweltjäger
Hatte auch das TOMTOM bestellt, wie auch cosypanther erhielt ich dann diesen Brief, in dem auch 2mal die Bestellung aufgeführt wurde! Und dieselbe Begründung dann erhielt. Schade einen Versuch war es dennoch wert!
Viele Grüße an alle Schnäppchenjäger!
Na welche Firma macht das nicht denkt ihr wirklich das tchibo eínfach so die gutscheine an jeden neu kunden durchgehen läßt an adressen ist jede menge verdient
Hinweis an alle, die eventuell die Vermutung haben, Schwab hat günstig neue Kundendaten erworben: Einfach bei Schwab anrufen, und darum ausdrücklich bitten, dass alle Daten aus der Datenbank gelöscht und nicht für irgendwelche sonstige Zwecke weitergeleitet werden.
Man kann es kaum beweisen, dass Schweb dies umsetzt, aber die Mitarbeiterin hat mir bestätigt, dass Sie ein Vermerk hinterlegt hat.
LG,
L. Devivre
Nur leider scheint das nicht zu funktionieren.
Hey,
bei Schwab gibts auch ein Link wo man der Datennutzung widersprechen kann.
http://web.schwab.de/popup/datenschutz/index.html
Hallo zusammen,
ich habe über das Angebot von Schwab mal mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Wer wissen möchte, ob man was dagegen tun kann und ob man das TomTom doch noch irgendwie erhalten kann, findet meinen Beitrag unter http://www.supportmagazine.de/archives/715
@guido:
Sehr interessant, dass trifft ja dann wohl auch auf das 0815 Angebot über den MP 3 Player zum günstigen Preis zu.
Hier kommt wohl noch hinzu, daß man sich wohl beim Preis vertan hat und den Player zu diesem Preis nicht liefern konnte, oder hat jemand einen bekommen?
Bei falscher Preisangabe und bestätigter Bestellung war o815 wohl zur Lieferung verpflichtet oder liege ich da falsch?
Grüße
der Ahnungslose
Weiter oben habe ich das ja schon erwähnt. Ein Vertrag ist aus den bekannten Gründen nicht entstanden, ein Anspruch kann nicht geltend gemacht werden – warum auch – es grenzt schon an Haarspalterei, hier doch noch eine Herausgabepflicht finden zu wollen.
Der RA greift allerdings sehr schön meine o.g. Mutmaßung der Adressverwertung auf.
Ob Vorsatz oder einfach nur eine Panne wird im Moment ein Außenstehender nicht beurteilen können.
Interessant ist jedoch, was Schwab tatsächlich ohne Kundenzustimmung mit unseren Daten anstellt:
Hier ein Auszug aus einer offiziellen Schwab Mail:
Wie jedes Versandhandelsunternehmen sind auch wir darauf angewiesen,
> neue Kunden zu gewinnen. Zu diesem Zweck werden von anderen, nicht
> mit unserem Versand konkurrierenden Unternehmen Adressen für
> Werbeaktionen zur Verfügung gestellt. Demzufolge ist es auch im
> Bereich des Möglichen, dass Sie zukünftig ebenso von anderen
> Unternehmen Werbesendungen erhalten werden.
>
> Beim Deutschen Direktmarketing-Verband (DDV) gibt es jedoch die
> Möglichkeit, die eigene Anschrift auf die sogenannte Robinson-Liste
> eintragen zu lassen. Die meisten deutschen Direktmarketing-Firmen
> sind dem DDV angeschlossen und verpflichten sich somit, die dort
> registrierten Adressen nicht mit Werbemitteln auszustatten. Nur so
> könnnen Sie sich vor ungewollter Post wirksam schützen.
Noch Fragen ? :-)))) So läuft der Hase…..
@Ahnungsloser: Welches 0815 Angebot meintest Du denn?
Wenn Bedarf besteht, kann ich gerne mal um eine rechtliche Einordnung dessen nachfragen.
@all: Aktuell wird, wie im Beitrag unter http://www.supportmagazine.de/archives/715 beschrieben noch auf eine Antwort von Schwab gewartet. Sobald sich hier etwas tut, werde ich einen entsprechenden Post auf http://www.supportmagazine.de schreiben.