Die Drogeriemarktkette Schlecker ist insolvent Die wichtigsten Infos und was ihr beachten solltet Artikel vom 20.01.2012

Schlecker hatte Anfang des neuen Jahres angekündigt, mehrere Hundert Filialen zu schließen und sich zeitgleich um einen neuen Investor bemüht, um dem Abwärtstrend entgegenzuwirken  - wohl vergebens. Denn das Drogerieunternehmen Schlecker ist insolvent. Die Nachrichtenagentur dpa bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Lebensmittel Zeitung". Das Unternehmen selbst teilte mit, dass es in die Planinsolvenz gehen werde.

Die Drogeriemarktkette Schlecker ist insolvent
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Wie es mit dem Online-Shop und den Filialen weitergeht, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Der Betrieb soll erst einmal normal weiterlaufen.

Mittlerweile wurde das Gutscheinfeld im Online-Shop deaktiviert, sodass es wohl besser ist, Gutscheine von Dailydeal und Groupon zurückzugeben. Wenn es dazu nähere Informationen gebt, erfahrt ihr sie natürlich bei uns!

Inwieweit die Insolvenz auch die Versandapotheke Vitalsana betrifft, ist unbekannt.

1. Kauft nur auf Rechnung!

Wenn ihr in Vorkasse geht und der Artikel nicht geliefert werden kann, seht ihr euer Geld sehr wahrscheinlich nicht wieder.

2. Rücksendung

Bezahlt eure Ware erst, wenn sie euch auch wirklich gefällt. Ansonsten könnt ihr die Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen auch zurücksenden. Habt ihr schon bezahlt und macht Gebrauch von eurem Widerrufsrecht, werdet ihr  - sobald der Insolvenzantrag gestellt ist - als Gläubiger behandelt und müsst auf euer Geld warten.

3. Garantie und Gewährleistung

Normalerweise habt ihr ab Kaufdatum 2 Jahre lang Anspruch auf Gewährleistung. Dafür ist allerdings der Händler verantwortlich. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch. Ihr könnt euch bei Mängeln aber auch an den Hersteller wenden. Meistens gibt er eine freiwillige Garantie für das gekaufte Produkt. Leistungsumfang und Dauer der Garantie können jedoch von denen der Gewährleistung abweichen.

4. Umtausch

Solange Schlecker existiert, könnt ihr theoretisch noch von eurem Umtauschrecht Gebrauch machen. Ihr solltet aber nicht darauf bauen, dass euer Wunschprodukt noch vorhanden sind.

5. Gutscheine und Guthaben

Ihr habt noch Geschenkgutscheine oder Gutscheine bei Dailydeal oder Groupon gekauft? Dann solltet ihr diese zeitnah einlösen (zur Zeit im Online-Shop nicht möglich), damit diese noch angerechnet werden können und nicht verfallen. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr bei Dailydeal oder Groupon erworbene Gutscheine an die Groupshoppinganbieter zurückgebt.

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