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Die Inhalte des Leasingvertrags | Leasing Ratgeber

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Du interessierst dich für das Leasing eines Wagens und möchtest wissen, was alles auf dich zukommt, vor allem in Sachen „Papierkram“? Die ultimative Checkliste verrät dir, auf welche Dinge du bei deinem Vertrag achten musst, und zwar vor der Unterzeichnung, aber auch danach.

Was ist der Leasingvertrag überhaupt?

„Leasen“ kommt aus dem Englischen und bedeutet frei ins Deutsche übersetzt „Vermietung“, aber ganz so einfach ist es mit einem Leasingvertrag nicht – denn dieser ist kein echter Mietvertrag. Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine vertragliche Regelung zur Nutzungsüberlassung zwischen zwei Parteien:

  • Dem Leasinggeber
  • Dem Leasingnehmer

Was auf den ersten Blick etwas abstrakt klingt, ist leicht erklärt: Das Prinzip gleicht dem Mieten, dennoch gibt es einige kleine, aber feine Unterschiede.

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Bei Autos wird das Fahrzeug vom Anbieter, also dem Leasinggeber, beschafft. Dieser kümmert sich gleichzeitig auch um die Finanzierung des Wagens. Der Leasingnehmer zahlt einen monatlichen Betrag, um das Auto zu „mieten“ und gleichzeitig zu nutzen.

Jetzt kommt der Unterschied: Beim Anmieten einer Wohnung ist der Vermieter zum Beispiel für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich – das ist beim Leasing jedoch anders. Während der Laufzeit eines Leasingvertrages ist der Leasingnehmer im vollen Umfang für den Wagen verantwortlich. Neben Tanken und Reparaturen fallen ebenfalls Wartungskosten (z. B. Ölwechsel, Erneuerung der Bremsen) und Versicherungskosten (z.B bei der GAP Versicherung) an. All das ist von dir zu tragen, wenn du dich für ein Leasing entscheidest.

Der Leasingvertrag und die Eigentumsübertragung

Wer ein Auto leasen möchte, zahlt also lediglich dafür, dass er den fahrbaren Untersatz nutzen darf. Das ist auch der Unterschied zur Finanzierung: Während du bei der Ratenzahlung dein Auto nach und nach abbezahlst bis es schließlich in deinen Besitz gelangt, ist das beim Leasen eben anders. Du bezahlst ausschließlich dafür, dass du den Wagen fahren darfst – also einen festen monatlichen Betrag, der für die Nutzung des Autos anfällt.

Der Übertrag vom Eigentum ist dabei in aller Regel nicht vorgesehen – außer es gibt vertragliche Besonderheiten. Dazu gehört beispielsweise das sogenannte Andienrecht. Dieses wird zumeist bei Leasinggeschäften eingeräumt und beinhaltet, dass der Leasingeber dem -nehmer das Auto nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit zum Kauf anbieten darf bzw. der Leasingnehmer das Fahrzeug unter bestimmten Umständen sogar kaufen muss. Alles in allem setzt der Leasingvertrag die relevanten Details fest.

Wo gibt es gesetzliche Infos rund ums Leasing?

Jeder Leasingvertrag kann höchst individuell ausfallen, denn eine einheitliche, gesetzliche Grundlage für das Leasen von Objekten, Autos etc. gibt es nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zahlreiche Paragrafen, in denen das Mietrecht geregelt wird. Für das Leasing sind auch gesetzliche Bestimmungen aus den Bereichen des Handelsgesetzes und des Verbraucherkreditgesetzes wichtig. Es gelten jedoch immer die Absprachen, die in jedem Leasingvertrag individuell festgesetzt werden können. Generell kann aber zwischen mehreren Leasingverträgen bzw. verschiedenen Arten unterschieden werden:

1) Vertrag mit Restwertabrechnung

Dieser Vertrag sieht vor, dass der Wagen nach dem Ablauf des Vertrages von der Leasingbank wiederverkauft wird, und zwar zum Restwert des Fahrzeuges. Der Restwert wird vor dem Vertragsabschluss mit allen relevanten Daten berechnet.

Nachdem die Laufzeit abgelaufen ist, wird verglichen: Stimmen der kalkulierte Restwert und der Verkaufswert überein? Falls nicht, muss der Leasingnehmer die Differenz bezahlen – zuzüglich der monatlichen Raten, die für den Gebrauch des Wagens angefallen sind.

2) Leasingvertrag mit Andienrecht

Bei dieser Art von Verträgen wird ebenfalls der Restwert vorab festgelegt. Liegt der tatsächliche Wert nach dem Vertragsablauf unter dem festgelegten Betrag, so kann es – je nach Vertrag – sein, dass der Leasingnehmer verpflichtet ist, das Auto zu kaufen.

Wenn der Leasinggeber das jedoch nicht ausdrücklich verlangt, so ist es in den meisten Fällen so, dass der -nehmer den Wagen nicht kaufen kann.

3) Abkommen - Modell  Kilometerabrechnung

Es gibt auch die Option, nach Kilometern abzurechnen. Hierfür wird vor dem Abschluss des Leasingvertrags angegeben, wie viele Kilometer maximal auf den Wagen gefahren werden dürfen. Wird die Anzahl überschritten, fallen weitere Kilometerkosten an. Diese nennt man Mehrkilometer. Hier kannst du zumeist mit 10 bis 15 Cent pro Kilometer rechnen. es ist jedoch immer abhängig vom jeweiligem Anbieter.

Es ist immer sinnvoll, das Kleingedruckte deines Leasingkontrakts genau zu studieren. Dort findest du alle wesentlichen Informationen. Eine ausführliche Lektüre bewahrt dich später vor bösen Überraschungen sowie enormen Nachzahlungen.

Welche Unterlagen werden für den Abschluss eines Leasingvertrages benötigt?

Um einen Leasingvertrag abschließen zu können, benötigst du einige wichtige Unterlagen. Da die Leasinggesellschaft zunächst deine Bonität, also deine Kreditwürdigkeit prüft, musst du erst einmal deine Identität nachweisen. Dafür benötigst du ein Ausweisdokument und zudem weitere Nachweise:

  • Reisepass oder den Personalausweis
  • In der Regel Gehaltsnachweise
  • Oftmals eine Selbstauskunft

Hast du alles eingereicht, wird dein Leasingantrag geprüft. Wenn deine Leasinggesellschaft alles geprüft hat, kommt der Vertrag dann zu dir zurück. Du solltest alle Konditionen genau durchsehen, bevor du unterschreibst, denn ein Leasingvertrag kann nur aus bestimmten Gründen vor Ablauf der Frist gekündigt werden. Das ist der Fall, wenn die Rahmenbedingungen vom Leasingnehmer nicht beachtet werden, so zum Beispiel, wenn er das Auto unerlaubt anderen Fahrern überlässt oder nicht im ausreichenden Maß für die Wartung aufkommt.

Checkliste: Was wird im Leasingvertrag geregelt?

Generell ist es ratsam, sich vor der Festlegung auf einen Anbieter verschiedene Angebote einzuholen. Im Vertrag werden dann folgende Punkte ausführlich geklärt:

  • Art des Leasings: Restwertleasing, Kilometerleasing etc.
  • Vertragspartner und wer ist fahrberechtigt?
  • Leasingkonditionen
  • Finanzielles (Leasingraten, Restwert etc.)
  • Details rund um die Kündigung (wann kündigen etc.?)
  • Vertragslaufzeit inklusive Vertragsbeginn und -ende
  • Rechnungsdetails (besonderes Augenmerk auf die Speditionskosten!)
  • Andienrecht
  • Gibt es eine Option auf Leasingübernahme nach Vertragsende?

Wer sich unsicher ist, ob alle wesentlichen Details im Leasingvertrag enthalten sind, der kann auch einen Spezialisten zurate ziehen. Gerade in Bezug auf die Prüfung eines Leasingvertrages empfiehlt es sich, einen Juristen ins Boot zu holen, der die Unterlagen umfassend durchsieht.

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