REPARATURBONUS FÜR KAPUTTE GERÄTE

Reparieren statt wegwerfen: In Berlin gibt’s 200 € Zuschuss

Julia starrt auf das schwarze Display ihrer Kaffeemaschine. Das verheißungsvolle Surren, das seit Jahren ihren Start in den Tag begleitete, ist verstummt. Kein Kaffee, keine warme Tasse – nur der unheilvolle Eindruck, dass das alte, sonst so zuverlässige Gerät seinen Geist aufgegeben hat. Der Defekt kommt zur Unzeit. Ein neuer Vollautomat? Viel zu teuer – und die zu erwartenden Reparaturkosten leider auch nicht ohne. Frustriert scrollt die Berlinerin durch ihr Handy, bis ihr Blick auf einen kleinen, unscheinbaren Hinweis fällt: den ReparaturBONUS.

Ob Smartphone, Elektrorasierer, Waschmaschine oder Laptop – in Berlin ist kürzlich ein Förderprojekt gestartet, das die Hälfte der Reparaturkosten haushaltsüblicher Elektrogeräte bis maximal 200 € erstattet. Noch bis Ende des Jahres 2025 können Berliner:innen Anträge auf die Bezuschussung von Reparaturen stellen. Julias Hoffnungsschimmer inmitten der Kaffeekrise – vielleicht gibt es doch noch eine Chance für die alte Maschine?

Sie informiert sich auf der Seite des ReparaturBONUS über alle Bedingungen, lässt ihre Kaffeemaschine reparieren, reicht den digitalen Antrag auf Bezuschussung ein und lädt die Reparaturrechnung hoch. Wenige Tage später erhält sie die Bestätigung – ihr Antrag wird bewilligt, tatsächlich wird ihr die Hälfte ihrer Reparaturrechnung, die immerhin 120 € beträgt, auf ihr Konto überwiesen.

„Ich bin natürlich froh darüber, dass ich keine neue Maschine kaufen musste und bei der Reparatur so viel sparen konnte“, freut sich Julia. „Und diesen nachhaltigen Zero-Waste-Ansatz des Projekts finde ich einfach so richtig gut – der ReparaturBONUS hilft dabei, Ressourcen zu schonen und schwer entsorgbaren Elektromüll zu vermeiden, gleichzeitig werden lokale Handwerksbetriebe unterstützt.“

Reparaturbonus erhalten – so funktioniert’s

Wo und wie stelle ich einen Bonus-Antrag? Welche Reparaturen werden gefördert? Was ist bei Reparatur, Rechnung und Antrag zu beachten? Auf der Infoseite des ReparaturBONUS findet sich der Zugang zum Antragsystem. Außerdem sind alle Förderkriterien übersichtlich zusammengestellt: Zum Beispiel ist es wichtig, dass die Rechnung auf den Namen der Person ausgestellt ist, die den Antrag auf den Zuschuss stellt. Auf der Info-Seite findet sich auch eine alphabetisch sortierte Liste aller förderfähigen Geräte sowie eine Übersicht aller Reparaturcafés in den einzelnen Berliner Bezirken.

Wann ist die Förderung ausgeschlossen?

Wichtig zu wissen: Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig, es sei denn, sie finden in Repair-Cafés oder Reparatur-Initiativen statt. Reparaturen im Betrieb der antragstellenden Person werden ebenfalls ausgeschlossen. Unternehmen, Vereine und Schulen sind nicht antragsberechtigt. Zudem sind Barzahlungen nicht zulässig; es muss ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden, da die Richtlinie keine Barzahlungen erlaubt.

Dowloads (PDF)

Richtlinien zum Förderprogramm ReparaturBONUS

Übersicht der förderfähigen Geräte

 

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