Produkt im Supermarkt, Drogeriemarkt oder online kaufen?
Stationärer Einzelhandel:
Es ist egal, wo du das Produkt kaufst, wichtig ist, dass der Einkauf im Aktionszeitraum stattfindet. Im Artikel siehst du, ob eine Aktionspackung notwendig ist. Die Packungen sind mit Hinweisen wie „Gratis testen“ oder „Geld zurück“ gekennzeichnet. Es ist auch möglich, dass die Aktion nur für spezielle Packungsgrößen oder Produktsorten gilt. Steht im Artikel „Kein Nachweis und somit keine Aktionspackung notwendig“, kannst du einfach das reguläre Produkt kaufen. Lies aufmerksam die Teilnahmebedingungen, um bestens auf den Einkauf vorbereitet zu sein und schreibe dir einen Einkaufszettel mit den wichtigsten Infos.
Online-Handel:
Eine Teilnahme mit einer Online-Rechnung ist nur möglich, wenn dies klar in den Teilnahmebedinungen ersichtlich ist. Achte bei Versandhändlern wie Amazon darauf, dass du die Produkte nicht bei Privatpersonen bestellst. Die Versandkosten werden in der Regel nicht erstattet.
Teilnahme pro Person, Haushalt, IBAN oder IP-Adresse?
Teilnahme pro Person/IBAN:
Aktionen, bei denen eine Teilnahme pro Person oder IBAN möglich ist, kann von allen Haushaltsmitgliedern beansprucht werden. Es können also Mutter, Vater, Sohn, Tochter und generell jede Person einzeln das Geld zurückfordern. Wichtig ist, dass alle Personen ihr eigenes Konto und somit unterschiedliche IBANs besitzen.
Teilnahme pro Haushalt:
Hast du und dein Partner/Verwandter unterschiedliche Nachnamen, aber dieselbe Adresse, könnt ihr beide an der Aktion teilnehmen. Denn die Firma kann nicht nachvollziehen, dass ihr im selben Haushalt wohnt. Bei gleichen Nachnamen und Adressen wird es schwierig. Manche Firmen forderten ein Foto des Klingelschildes oder andere skurrile Nachweise für die getrennt geführten Haushalte. Daher solltest du in dem Fall auf eine weitere Teilnahme verzichten.
Teilnahme pro IP-Adresse:
In seltenen Fällen ist nur eine Teilnahme pro IP-Adresse möglich. Das bedeutet, man kann nur 1x pro Endgerät die Daten hochladen. Der Hinweis muss aber in den Teilnahmebedingungen ersichtlich sein.
Generell gilt: Startet eine Aktion erneut, zum Beispiel 1 Jahr später, kannst du auch erneut daran teilnehmen. Die Daten der alten Aktion wurden gelöscht, du wirst somit als neuer Teilnehmer erfasst.
Produkte getrennt bezahlen und Kassenbons aufheben
Um das Geld zurückzuerhalten ist der Kassenbon notwendig. Im Artikel siehst du, ob dieser online hochgeladen werden kann oder per Post verschickt werden muss. Ist nur die postalische Einsendung möglich, kannst du den Bon nicht anderweitig verwenden und musst das Produkt getrennt bezahlen. Kaufst du mehrere Produkte, bei denen Online-Einlösungen möglich sind, können die Produkte auf einem Kassenbon stehen. Es dürfen natürlich auch Produkte von normalen Einkäufen auf dem Kassenbon stehen. Wichtig: Hebe den Kassenbon gut auf, denn ohne Nachweis gibt es kein Geld zurück!
Kassenbon hochladen oder per Post einsenden
Im Artikel siehst du, ob du direkt online teilnehmen kannst oder die Daten per Post einsenden musst.
Online-Teilnahme:
Gib deine Daten ein und lade den Bon hoch. Eventuell musst du noch einen Aktionscode eingeben oder ein Foto der Aktionspackung einreichen – hebe die Packung also lieber auf, bis du die Teilnahme abgeschlossen hast. Der Kassenbon muss in voller Größe und mit allen Details hochgeladen werden. Auf den Aktionsseiten wird oft eine Newsletter-Anmeldung angeboten, du musst diesen aber nicht abonnieren, um an der Aktion teilzunehmen. Hast du alle Daten eingegeben und bestätigt, folgt eine „Danke“-Seite, auf der eventuell eine Referenznummer, die Dauer der Abwicklung oder andere Informationen angegeben sind. Manche Firmen verschicken eine Bestätigungs-E-Mail, manche nicht. Bekommst du also keine E-Mail, ist das kein Grund zur Panik.
Teilnahme per Post:
Ist eine Teilnahme per Post möglich, lade auf der Aktionsseite das Teilnahmeformular herunter und drucke es aus. Steht dieses nicht zur Verfügung, gibt es manchmal ein von uns erstelltes Formular. Ein formloses Blatt Papier tut es aber meistens auch. Mache alle erforderlichen persönlichen Angaben und halte dich an die Anleitung der Aktionsseite. Mache eine Kassenbon-Kopie für deine Unterlagen und gib das Original, mit Kreuzchen bei den entsprechenden Produkten, in den Brief. Achte darauf, den Brief rechtzeitig einzusenden: Im Artikel findest du unter „Einsendeschluss“ das Datum, bis wann der Brief beim Empfänger eingegangen sein muss. Es reicht das normale Briefporto, höhere Kosten werden von den Firmen nicht erstattet.
Geldeingänge prüfen und bei Nichterstattung nachhaken
Lege eine Tabelle an, in der du alle Teilnahmen auflistest: Wann hast du das Produkt gekauft, was hat es gekostet, wann wurde der Betrag erstattet? So kannst du nachvollziehen, ob alle Beträge überwiesen wurden. Mache immer eine Kassenbon-Kopie, damit du diese im Notfall nachreichen kannst. In den jeweiligen Teilnahmebedingungen findest du eine Angabe, bis wann der Betrag überwiesen sein sollte. Der Zeitraum kann wenige Tage oder aber auch 10 Wochen betragen. Ist der Zeitraum abgelaufen, kannst du bei der Firma nachfragen. Nutze dazu die angegebene E-Mail-Adresse, die unter Kontakt hinterlegt ist, und schicke direkt die Kassenbon-Kopie als Nachweis mit. In der Regel haben die Firmen nicht mit solch einem großen Andrang gerechnet und benötigen einfach mehr Zeit als vorgegeben. Wenn man alle Bedingungen einhält, erhält man im Normalfall alle Produkte ordnungsgemäß erstattet.
Du hast weitere Fragen zu einzelnen Aktionen?
Wende dich bei weiteren Fragen bitte direkt an die entsprechenden Ansprechpartner, diese findest du auf der jeweiligen Aktionsseite. SPARWELT führt die Aktionen selbst nicht durch, sondern informiert dich nur darüber. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können jederzeit vom Anbieter geändert werden, wir empfehlen daher eine Prüfung der Aktionsdetails auf den Aktionsseiten.